Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Allgemeines
  2. Allen Aufträgen und Abschlüssen liegen unter Ausschluss aller Einkaufsbedingungen der Abnehmer die folgenden Bedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Klauseln des Abnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich im Einzelfall eine anderweitige Vereinbarung getroffen. Bei Abänderung einzelner Bedingungen bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.

Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für gleichartige künftige Verträge,

ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die dazu gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Spezifikationen, Muster usw. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder zugesichert worden sind. An Zeichnungen, Abbildungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte bedarf auf jeden Fall der vorherigen Einwilligung durch uns.
  2. Matrizen, Formen, Modelle, Press- und Schneidwerkzeuge, die zur Ausführung des Auftrages besonders anzufertigen sind, werden bei Lieferung der Ausfallmuster in Rechnung gestellt und sind sofort nach Begutachtung der Ausfallmuster ohne Abzug fällig und zahlbar; sie bleiben jedoch unser Eigentum. Der Abnehmer bleibt uns auch für die Werkzeugkosten haftbar, wenn aus irgendeinem Grunde die Lieferung der Waren, zu deren Herstellung die Werkzeuge angefertigt wurden, nicht erfolgen konnte. Die Werkzeuge werden für Nachbestellungen aufbewahrt, jedoch sind wir hierzu nicht mehr verpflichtet, wenn länger als zwei Jahre, gerechnet ab Abnahme, Nachbestellungen nicht mehr erfolgt sind.
  1. Preise
  2. Alle Preise verstehen sich in Euro netto ab Werk Osnabrück. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. für Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen, trägt der Besteller. Alle Steuern, Gebühren und Abgaben in Zusammenhang mit einer Lieferung außerhalb von Deutschland hat der Besteller zu tragen und gegebenenfalls an uns zu erstatten. Unsere Preise sind freibleibend. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn in der Zeit zwischen Auftragsannahme und dem Liefertag Steigerungen von Lohn, Material oder sonstigen Kosten eine Preiserhöhung erforderlich machen. Auf ein schriftliches Verlangen des Bestellers werden wir diese nachweisen. Im Falle des Widerspruches sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Kostenvoranschläge für Reparaturen und Einbauarbeiten sind unverbindlich.

III.        Zahlungsbedingungen

  1. Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Rechnungsdatum und Zugang zahlbar auf eines unserer angegebenen Konten. Bei Zahlungen innerhalb 10 Tagen werden 3% Skonto, innerhalb 20 Tagen 2% Skonto gewährt. Skonto wird nicht gewährt, wenn ein überfälliger Saldo aus der gesamten Geschäftsverbindung vorhanden ist.
  2. Mit Ablauf der vereinbarten Zahlungstermine kommt der Besteller ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf eines unserer Konten. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns den Ersatz eines weitergehenden Schadens vor.
  3. Bei Lieferungen ins Ausland treten an Stelle der vorhandenen allgemeinen die besonderen vereinbarten Zahlungsbedingungen.
  4. Kommt der Besteller mit einer fälligen Zahlung aus laufenden oder früheren Abschlüssen in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird über das Vermögen des Bestellers Insolvenzantrag gestellt oder wird eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder der Insolvenzantrag erst nachträglich bekannt, so sind wir berechtigt, nach vorheriger angemessener Fristsetzung von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für weitere Lieferungen vorherige Zahlung zu verlangen. Daneben kann von uns auch im Falle des Rücktrittes Schadenersatz gefordert werden, unbeschadet des Rechts auf Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers.
  5. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte gegen unsere Forderung stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
  1. Eigentumsvorbehalt
  2. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis alle Verbindlichkeiten aus der gesamten Geschäftsverbindung erfüllt sind.
  3. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei Verarbeitung oder Verbindung des gelieferten Gegenstandes mit anderen Waren bestehen. Wird die Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Kaufpreises der Kaufsache.
  4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Wird die Vorbehaltsware veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung in Höhe des Kaufpreises der uns zustehenden Vorbehaltsware an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an.
  5. Die anderweitige Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller untersagt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Für den Fall, dass der Dritte nicht in der Lage ist, uns etwa entstehende gerichtliche und/oder außergerichtliche Kosten beispielsweise aus Anlass einer Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO zu erstatten, so haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  6. Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen nicht nach oder liegen die Voraussetzungen der drohenden Zahlungsunfähigkeit im Sinne der §§17,18 Insolvenzordnung vor, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Dies gilt auch, soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wird die Restschuld nicht sofort gezahlt, so sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes des Bestellers auf dessen Kosten zu verlangen.
  1. Lieferung
  2. Die Lieferung aller von uns zum Versand kommenden Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Es gilt, sofern nichts anderes aus der Auftragsbestätigung vereinbart ist, Lieferung „ab Werk“. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Besteller überlassen.
  3. Wird eine vereinbarte Lieferfrist von uns überschritten, so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir unsererseits berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  4. Ereignisse höherer Gewalt sowie Umstände, die der höheren Gewalt gleichkommen und die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Entschädigung oder ähnliches bestehen zugunsten des Bestellers nicht.
  1. Gewährleistung
  2. Mängel oder Aliudlieferungen oder beachtliche Mengenabweichungen sind uns unverzüglich nach Anlieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel der Ware müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens sechs Monate nach Anlieferung schriftlich gerügt werden. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, dazu gehören auch Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  4. Unsere Haftung gegenüber dem Besteller auf Schadenersatzansprüche ist auf solche Ansprüche beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Liegt keine vorsätzliche Vertragsverletzung vor, so ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  5. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir auf Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Auch in diesem Fall ist jegliche Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
  7. Soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
  8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
  9. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
  10. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als die oben genannte ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz und Sachschäden.
  11. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VII. Geltendes Recht und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist – soweit der Besteller Kaufmann ist – Osnabrück. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Für alle Rechtshandlungen gilt die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in ihrer jeweiligen Geltung; die Geltung des UN- Kaufrechtes wird beiderseits ausgeschlossen.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.